Ihre
Hilfe.
Sie können helfen!
Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können
die Arbeit und die Ziele der Stiftung Deutsche Welthungerhilfe
unterstützen.
Helfen Sie mit und unterstützen Sie den Stiftungsfonds
mit einer Überweisung auf untenstehende Kontonummer
und dem Verwendungszweck "Dr. Dirk Uhlenbruck Stiftungsfonds":
Stiftung Deutsche Welthungerhilfe
Konto: 2 555 555
BLZ: 380 400 07
Bank: Commerzbank AG
Verwendungszweck:
Dr. Dirk Uhlenbruck Stiftungsfonds
Steuervorteile
Engagement für "einen guten Zweck" kann mit
steuerlichen Vorteilen verbunden sein. Als Stifter oder Stifterin
werden Sie steuerlich begünstigt. Zuwendungen an gemeinnützige
Stiftungen können gegen Vorlage einer Zuwendungsbestätigung als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden.
Gemäß § 10 b Abs. 1a Satz 1 EStG können
Spenden in den Vermögensstock einer gemeinnützigen
Stiftung (so genannte Zustiftung) auf Antrag des Steuerpflichtigen
im Jahr der Zuwendung und den folgenden neun Jahren bis
zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro abgezogen werden. Diese
Abzugsmöglichkeit ist zusätzlich zum Spendenabzug
möglich.
Nach Eingang der Zustiftung erhalten Sie von der Stiftung
Deutsche Welthungerhilfe eine Zuwendungsbestätigung
zur Vorlage beim Finanzamt.
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